Lieferbedingungen

Bei der Abgabe eines Leder- oder Pelzbekleidungsstückes zum reinigen oder färben gelten nachstehende Lieferbedingungen:
  1. Für die Behandlung jedes Leder- oder Pelzteils übernehmen wir die Garantie für die fachlich richtige Bearbeitung.
  2. Für alle Schäden, die materialbedingt durch die Reinigung entstehen oder sichtbar werden, haften wir nicht. Darunter fallen besonders:
    1. Lösung der Klebstoffe im Reinigungsmittel, wenn diese unecht sind.
    2. Verformung der Steifmittel (Schaumgummi), wenn diese mit unechten Material verarbeitet sind.
    3. Aufhellung oder Ablösen der Farbe und hervortreten von Ledermängeln und Narben durch das ausspülen von entsprechenden Abdeckungen, die nur von Neuheit her möglich sind.
    4. Geringfügiges einlaufen, wenn verarbeitete Felle bei der Herrichtung überspannt wurden.
    5. Beschädigungen an reinigungsunbeständigen Kunststoffeinfassungen und Knöpfen.
    6. Belassen von Verfleckungen in Futter oder Stoffteilen, wenn das Lederteil durch intensivere Bearbeitung Schaden erleiden könnte.
    Wir sind bemüht durch nachfärben und nachkleben als notwendige zur Reinigung gehörende Nachbehandlung solche Schäden möglichst auszugleichen gegen entsprechenden Aufpreis ohne vorherige Rückfragen bei dem Kunden. Eine Garantie für Tongenauigkeit bei Nachfärbearbeiten kann nicht gegeben werden. Bei mehrteiligen Reinigungsgut (Kostümen usw) haften wir nur für Gleichmäßigkeit, wenn alle Teile gleichzeitig bei uns zur Reinigung abgegeben werden.
  3. Farbmuster werden nach Möglichkeit berücksichtigt, für völlige Übereinstimmung keine Gewähr.
  4. Rücktritt. Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, das der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in den jeweiligen Zustand.
  5. Liefertermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Liefertermin schriftlich bestätigt worden ist.
  6. Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt. Die Abholung muss innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung erfolgen. Nach dieser Frist trägt der Besteller jede Gefahr. Wird der Gegenstand innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung nicht abgeholt, so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen.
  7. Beanstandung. Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) oder unseres Zeichenetiketts erfolgen, sie können nur innerhalb von längstes 5 Tagen berücksichtigt werden.
  8. Verlust. Bei Verlust des Teiles haften wir mit dem jeweiligen Zeitwert.